Brandschutzmanschette 250mm bis 315mm für KG-Rohre
Mit dieser behördlich geprüften Brand - Manschette kann ein Feuerübertritt von einem Geschoß in das nächste Geschoß verhindert werden
(Dies ist die einfachste von den Behörden zum Teil vorgeschriebene Brandabschnittherstellung bei Wäscheschächte)
Der große Vorteil dieser Lösung ist, dass Sie normale Wäscheschachttüren anstelle von wesentlich teureren Brandschutztüren verwenden können, weil der Brandabschnitt im Deckenbereich getrennt wird und nicht an der Einwurf-Türe. Dadurch können mit Normtüren wesentlich größere und schönere Einwurf-Öffnungen hergestellt werden.
Durch dieses Element, welches im Brandfalle aufquillt, wird das Rohr im Deckenabschnitt unterbrochen und so ein Brandübertritt verhindert.
Es sind die technischen Vorschriften einzuhalten bezüglich Einbau und Kennzeichnung.
Ausführung: Brandmanschette lt. Behördlichen Vorschriften für B90 Brandunterbindung.
Es dürfen nur für die entsprechend geprüften Materialien (Rohre) die dafür vorgesehenen Brandmanschetten verwendet werden.
Die Art der Rohrdurchführung und die Art des Baumaterials wie Deckenöffnung -Deckenmaterial und Stärke usw. entscheiden die Anwendung der Brandmanschette wesentlich.
Verwendbar nur bei KG - und PP-Rohre Wandstärke DN4 bis zu einem Durchmesser von 315mm.
Die Vorschriften für Brandabschnitte sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Zumeist wird ein Brandabschnitt vorgeschrieben, wenn der Wäscheschacht zwei Brandabschnitte verbindet, im Privatbau zumeist nur wenn er im Technikraum oder Garage enden würde.
Aber bei Mehrfamilienhäusern oder Mietobjekten ist zumeist zwischen allen Geschoßen ein Brandabschnitt vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie die bei Ihnen geltenden Vorschriften !!!!
Auf keinen Fall zu verwenden in Zusammenhang mit Edelstahlrohre.
Informationen zu Brandschutztüren finden Sie unter Einwurftüren eckig 30cm